Unfallgutachter · Beauftragung

Unfallgutachter beauftragen: Diese Punkte klären Sie vorab.

Sie möchten nach einem Unfall in Hamburg einen Unfallgutachter beauftragen? Mit dieser Checkliste wissen Sie, was beim Anruf zu klären ist, was Sie bereithalten und was nach dem Termin passiert.

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Unfallgutachter beauftragen: Schadenaufnahme durch den Kfz-Gutachter in Hamburg
Einstieg

Unfallgutachter beauftragen: Was bedeutet das nach einem Unfall?

Sie schließen mit dem Gutachter einen Auftrag über die Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Er besichtigt den Schaden, erstellt das Gutachten und übergibt es Ihnen. Was inhaltlich darin steht, erklärt die Seite Unfallgutachten Hamburg. Hier geht es um das Praktische: Wie läuft die Beauftragung, was sollten Sie vorher wissen und welche Entscheidungen liegen bei Ihnen?

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Schuld und Ansprüchen klärt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Wir erstellen die technische Begutachtung des Fahrzeugs.

Am Telefon

Unfallgutachter beauftragen: Diese Punkte klären Sie beim ersten Anruf

  • Was ist passiert? Unfallart, beteiligte Fahrzeuge, ob der Verursacher bekannt ist, ob die Polizei vor Ort war.
  • Wo steht das Fahrzeug? Standort, Zugänglichkeit und ob es fahrbereit ist.
  • Welche Begutachtung passt? Kurzgutachten oder ausführliches Gutachten. Einordnung unter Kurzgutachten Hamburg.
  • Wie läuft der Termin? Ort, Zeitpunkt, Dauer der Besichtigung, Ansprechpartner.
  • Wer erteilt den Auftrag? Das sollten Sie vor dem Termin klären. Fragen zur Kostenerstattung durch Versicherungen beantwortet ein Rechtsanwalt.
Vorbereitung

Das sollten Sie bereithalten

Fahrzeugpapiere

Zulassungsbescheinigung Teil I und, wenn vorhanden, Serviceheft, Wartungsnachweise und Rechnungen früherer Reparaturen.

Unfalldaten

Unfallbericht, Daten und Kennzeichen des Unfallgegners, Versicherung, Schadennummer, Polizeiaktenzeichen.

Fotos und Zeugen

Aufnahmen von Schaden und Unfallstelle, Namen und Kontakt von Zeugen.

Vorschäden

Hinweise auf frühere Schäden oder Reparaturen. Wer sie offenlegt, ermöglicht eine saubere Abgrenzung.

Termin

Was beim Besichtigungstermin geschieht

Der Gutachter nimmt das Fahrzeug in Augenschein, dokumentiert die Schäden und notiert die Ausstattung. Er prüft, ob verdeckte Schäden zu vermuten sind, und hält fest, welche weiteren Untersuchungen sinnvoll wären. Dabei stellt er Fragen zum Unfallhergang und zu Vorschäden. Beantworten Sie diese vollständig; Lücken können später zu Rückfragen führen.

Wo der Termin stattfindet, vereinbaren wir mit Ihnen. Mehr zur Anschrift und zu unseren Stadtteilen finden Sie unter Unfallgutachter Wandsbek. Das Fahrzeug sollte bis zum Termin nicht repariert werden.

Danach

Nach dem Termin: Das Gutachten und die nächsten Schritte

Gutachten erhalten

Sie erhalten das Gutachten mit Schadenbeschreibung, Reparaturweg, Kosten und je nach Fall weiteren Werten.

Weitergeben

Sie entscheiden, wem Sie das Gutachten weitergeben; auf Ihren Wunsch leiten wir es weiter.

Entscheiden

Reparatur, Abrechnung nach Gutachten oder Ersatzbeschaffung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Rückfragen klären

Bei Fragen zum Inhalt des Gutachtens sprechen Sie uns an. Rechtsfragen klärt ein Rechtsanwalt.

Wie Reparatur oder Totalschaden einzuordnen sind, steht unter Reparatur oder Totalschaden.

Treffpunkt

Unfallgutachter beauftragen: Treffpunkt und Zugang

Sagen Sie beim Beauftragen, wo das Fahrzeug steht und wie man hinkommt: Straße, Hausnummer, Tiefgarage, Hof oder Werkstatt. Wer den Auftrag erteilt, spart sich Rückfragen, wenn Zufahrt, Stellplatz und Ansprechperson vor Ort bereits geklärt sind.

Bei einem Firmengelände oder einer Wohnanlage mit Schranke melden Sie die Besichtigung vorab an. Steht das Fahrzeug in einer Werkstatt, sagen Sie uns das, wenn Sie den Unfallgutachter beauftragen, damit dort bis zur Besichtigung nicht repariert wird.

Riss im Heckstoßfänger eines Pkw, Schadenaufnahme mit Messlatte im Schnee
Dokumentation eines Fahrzeugschadens.
Absprache

Unfallgutachter beauftragen: Was Sie nach dem Anruf festhalten

Halten Sie nach dem Telefonat kurz fest, was besprochen wurde: Wer ist Auftraggeber, welche Art Gutachten ist vorgesehen, wo steht das Fahrzeug und wer ist vor Ort Ansprechperson. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Wer einen Unfallgutachter beauftragen möchte, sollte auch die Schadennummer der Versicherung und das Kennzeichen des Unfallgegners bereithalten, soweit sie bekannt sind. Fehlen Angaben, ist das kein Hindernis für die Besichtigung; sie lassen sich später ergänzen.

Abgrenzung

Was der Gutachter nicht übernimmt

Der Gutachter erstellt die technische Begutachtung des Fahrzeugs. Er berät nicht zur Haftungsquote, verhandelt nicht mit der Versicherung über Ihre Ansprüche und ersetzt keinen Rechtsanwalt. Einen Überblick über die Kostenfrage bietet Wer zahlt den Gutachter?. Die gesetzliche Grundlage des Schadenersatzes finden Sie bei § 249 BGB.

Entscheidungen

Unfallgutachter beauftragen: Was bei Ihnen liegt und was nicht

  • Bei Ihnen: Ob Sie ein Gutachten wollen, welchen Gutachter Sie beauftragen und ob Sie reparieren lassen oder nach Gutachten abrechnen.
  • Beim Gutachter: Besichtigung, Dokumentation, Kalkulation und die technische Einschätzung im Gutachten.
  • Beim Rechtsanwalt: Haftung, Quote, Kostenerstattung und die Auseinandersetzung mit Versicherungen.
  • Bei der Versicherung: Regulierung des Schadens nach Prüfung der Unterlagen.
Fahrzeugarten

Pkw, Motorrad, Lkw, Wohnmobil

Wir begutachten Pkw, Motorräder, Lkw und Wohnmobile. Bei Motorrädern kommt es auf Rahmen, Gabel und Zubehör an, bei Nutzfahrzeugen auf Aufbauten und Ausfallzeiten. Näheres zu Motorrädern lesen Sie unter Motorradgutachten Hamburg. Für andere Fahrzeugarten klären wir die Einzelheiten am Telefon.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns

Termin oder Rückfrage

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns bei WhatsApp. Zum Thema Unfallgutachter beauftragen klären wir mit Ihnen Standort des Fahrzeugs, Schadenlage und Termin. Fotos können Sie zur Vorbereitung schicken; sie ersetzen die Besichtigung nicht.

Hamburger KFZ Gutachter · Von-Hein-Straße 20 · 22041 Hamburg-Wandsbek · Tel./WhatsApp 0157 52422238

Delle in der Heckklappe nach einem Auffahrunfall, Dokumentation für das Unfallgutachten
Beispiel einer Schadenaufnahme am Fahrzeug.
Fragen

Häufige Fragen: Unfallgutachter beauftragen

Wie kann ich einen Unfallgutachter beauftragen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp, schildern Sie den Unfall und den Standort des Fahrzeugs. Wir stimmen den Besichtigungstermin mit Ihnen ab.

Brauche ich eine Unfallmeldung der Polizei?

Nicht zwingend für das Gutachten. Das Polizeiaktenzeichen und der Unfallbericht helfen aber bei der Einordnung. Bei Verletzten oder größeren Schäden ist die Polizei ohnehin sinnvoll.

Welche Unterlagen muss ich bereithalten?

Zulassungsbescheinigung Teil I, Unfalldaten, Fotos und Hinweise auf Vorschäden. Fehlt etwas, kommt es auf den Fall an; sprechen Sie uns an.

Kann ich ohne Termin im Büro vorbeikommen?

Das Büro dient der Terminabstimmung. Die Besichtigung findet am Fahrzeug statt. Bitte melden Sie sich vorab.

Kann ich bei der Besichtigung dabei sein?

Das besprechen wir am Telefon.

Was passiert, wenn der Unfallgegner den Schaden bestreitet?

Das Gutachten dokumentiert den Fahrzeugzustand. Wie weiter vorgegangen wird, klären Rechtsvertretung und Versicherung. Wir geben keine Rechtsberatung.

Vor oder nach der Reparatur beauftragen?

Vor der Reparatur. Danach lässt sich der Schaden kaum noch belegen.

Kann ich auch für Motorrad, Lkw oder Wohnmobil einen Unfallgutachter beauftragen?

Ja, wir begutachten Pkw, Motorräder, Lkw und Wohnmobile. Schildern Sie uns Ihren Fall am Telefon.

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