Ratgeber · Kosten

Wer zahlt den Gutachter? Allgemeine Informationen.

Wie die Kostenfrage nach einem Unfall in der Regel geregelt ist, und warum ein Rechtsanwalt die verbindliche Auskunft gibt.

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Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall? Schadenaufnahme durch den Kfz-Gutachter in Hamburg
Überblick

Die Kostenfrage in Kürze

  • Unverschuldeter Unfall: In der Regel trägt der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die erforderlichen Kosten.
  • Eigene Schuld: Die Kosten tragen Sie meist selbst.
  • Kaskoschaden: Es kommt auf die Bedingungen Ihrer Versicherung an.
  • Kleiner Schaden: Oft genügt ein Kostenvoranschlag. Einen festen gesetzlichen Wert gibt es nicht.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Für Haftung, Schuldfrage und Kostenfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Wir erstellen die technische Begutachtung des Fahrzeugs.

Fallgruppen

Wer zahlt den Gutachter? Die vier häufigsten Fälle

Grundsätzlich zahlt, wer den Schaden zu verantworten hat, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Im Alltag sieht es je nach Fall unterschiedlich aus.

Unverschuldeter Unfall

Verursacht ein anderer den Schaden, kann der Geschädigte nach der Grundnorm des Schadenersatzes den erforderlichen Geldbetrag verlangen (§ 249 BGB). Ob Gutachterkosten im Einzelfall dazu gehören, ist eine Rechtsfrage.

Eigene Verantwortung

Waren Sie selbst Verursacher, tragen Sie die Kosten eines Gutachtens in der Regel selbst. Wie sich Kosten bei geteilter Verantwortung verteilen, klärt ein Rechtsanwalt.

Kaskoschaden

Hier richten sich Kostenübernahme und Gutachterwahl nach den Bedingungen Ihres Kaskovertrags. Fragen Sie Ihren Versicherer vor der Beauftragung.

Kleiner Schaden

Oft genügt der Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Eine feste gesetzliche Grenze, ab der ein Gutachten erstattet wird, gibt es nicht. Siehe Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Vor der Beauftragung

Was Sie vor der Beauftragung klären sollten

  • Wer ist Auftraggeber, wer Rechnungsempfänger? Lassen Sie sich vorab sagen, an wen die Rechnung geht.
  • Wie wird das Honorar berechnet? Fragen Sie schriftlich nach der Berechnungsgrundlage, bevor Sie unterschreiben.
  • Was enthält das Gutachten? Umfang und Art des Gutachtens bestimmen den Aufwand. Eine Übersicht bieten Unfallgutachten und Kurzgutachten.
  • Gibt es Vorgaben Ihrer Versicherung? Bei Kasko lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen.
  • Wer entscheidet bei Streit? Kürzt eine Versicherung Kosten oder bestreitet sie die Erforderlichkeit, ist das eine Rechtsfrage für einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Wir erläutern Ihnen die technische Seite, also was begutachtet wird und was das Gutachten enthält. Zu Haftung, Schuldfrage und Kostenübernahme beraten wir nicht.

Sprechen Sie mit uns

Wir beraten zur technischen Seite

Welche Gutachten-Form sinnvoll ist, klären wir am Telefon. Für Haftung und Kosten ist ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

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Rufen Sie an oder schreiben Sie uns bei WhatsApp. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie ein Termin aussehen kann.

Fragen

Häufige Fragen

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung die erforderlichen Gutachterkosten ersetzen (Grundlage ist § 249 BGB). Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt von der Schuldfrage und den Umständen ab. Eine verbindliche Auskunft gibt ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Und wenn ich selbst schuld bin?

Dann trägt man die Kosten eines Gutachtens in der Regel selbst. Bei einem Kaskoschaden kommt es auf die Bedingungen Ihrer Versicherung an.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Grundsätzlich entscheiden Sie als Geschädigter selbst, wen Sie beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann einen Gutachter vorschlagen, Sie müssen ihn aber nicht nehmen. Im Zweifel fragen Sie einen Rechtsanwalt.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem kleinen Schaden?

Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Es gibt keinen festen gesetzlichen Wert, ab dem ein Gutachten erstattet wird. Wir beraten Sie gern, welche Form passt.

Weitere Fragen

Weitere Fragen: Wer zahlt den Gutachter?

Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nicht ohne Weiteres. Sie können einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Wie sich das auf die Kostenübernahme auswirkt, klärt im Zweifel ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Was ist, wenn die Versicherung die Kosten kürzt?

Das ist eine Rechtsfrage. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder eine Verbraucherberatung. Wir erläutern gern technische Einzelheiten des Gutachtens.

Bekomme ich eine Rechnung vom Gutachter?

Klären Sie das vor der Beauftragung: wer Auftraggeber ist und an wen die Rechnung gerichtet wird. Lassen Sie sich Abläufe schriftlich bestätigen.

Übernimmt die Kasko das Gutachten?

Das hängt vom Vertrag ab. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob er einen Gutachter beauftragt oder Ihren akzeptiert.

Welche Rolle spielt § 249 BGB?

§ 249 BGB ist die Grundnorm zum Schadenersatz. Der Geschädigte kann danach statt der Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen. Was im Einzelfall erforderlich ist, ist eine Rechtsfrage.

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Wer zahlt den Gutachter?

Allgemeine Informationen zur Kostenfrage.

Wer zahlt den Gutachter?

Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung und Gutachterhonorar

Neben den Reparaturkosten werden in Haftpflichtfällen häufig weitere Positionen geprüft: Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Zeit der Reparatur, eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs und das Honorar des Gutachters. Ob diese Positionen erstattet werden, hängt von Schuldfrage, Schadenshöhe und Einzelfall ab.

Bei Bagatellschäden kann die Versicherung auf einen Kostenvoranschlag verweisen. Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, lassen Sie sich beraten, bevor Sie zustimmen.

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Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung und Gutachterhonorar

Neben den Reparaturkosten werden in Haftpflichtfällen häufig weitere Positionen geprüft: Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Zeit der Reparatur, eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs und das Honorar des Gutachters. Ob diese Positionen erstattet werden, hängt von Schuldfrage, Schadenshöhe und Einzelfall ab.

Bei Bagatellschäden kann die Versicherung auf einen Kostenvoranschlag verweisen. Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, lassen Sie sich beraten, bevor Sie zustimmen.

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