Unfall in Hamburg: Was jetzt zu tun ist.
Was Sie nach einem Unfall in Hamburg tun können: Die ersten Schritte und wann ein Gutachter nach dem Unfall sinnvoll ist.

Unfall in Hamburg: Das können Sie jetzt tun
- Unfallstelle sichern. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Bei Verletzten, größerem Schaden oder Streit über den Hergang die Polizei rufen.
- Fotos machen: Unfallstelle, beide Fahrzeuge und Schäden.
- Namen, Anschrift und Versicherung der Beteiligten austauschen.
- Kein vorschnelles Schuldeingeständnis abgeben.
- Uns anrufen, bevor die Reparatur beginnt. Dann kann der Schaden vollständig dokumentiert werden.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Für Haftung, Schuldfrage und Kostenfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Wir erstellen die technische Begutachtung des Fahrzeugs.
Unfall in Hamburg: Diese Unterlagen und Angaben sollten Sie bereithalten
Je vollständiger die Angaben, desto besser lässt sich der Termin vorbereiten.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des beschädigten Fahrzeugs.
- Daten der Unfallbeteiligten: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung.
- Polizei: Aktenzeichen, falls die Polizei vor Ort war.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern, bevor sie weg sind.
- Fotos: Unfallstelle, beide Fahrzeuge, alle sichtbaren Schäden.
- Unfallbericht-Formular der Versicherer, falls ausgefüllt.
- Hinweise zu Vorschäden und zum Wartungsstand, soweit bekannt.
Fehlt etwas, kann trotzdem begutachtet werden. Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht vorher repariert wird.
Nach dem Unfall in Hamburg: Die Schritte zum Gutachten
Sie schildern kurz, was passiert ist.
Wir vereinbaren einen Termin dort, wo das Fahrzeug steht.
Wir nehmen das Fahrzeug auf, fotografieren und dokumentieren die Schäden.
Sie erhalten das Gutachten mit Schadenhöhe, Reparaturweg und Fahrzeugwerten.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns bei WhatsApp. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie ein Termin aussehen kann.
Unfall in Hamburg bis zum Termin: Fahren, Reparieren, Mietwagen
Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, etwa bei beschädigter Lenkung, Bremse oder Beleuchtung, sollte es nicht weiterbewegt werden. Lassen Sie es abschleppen und rufen Sie uns an.
Besser nicht, bevor der Schaden dokumentiert ist. Danach lässt er sich nicht mehr vollständig erfassen.
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung nach deren Vorgaben. Ob und wann Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren sollten, klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Ob und wie ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall zusteht, ist eine Rechtsfrage. Die voraussichtliche Reparaturdauer steht im Gutachten.

Häufige Fragen
Muss ich nach einem Unfall in Hamburg die Polizei rufen?
Bei Verletzten, größerem Schaden, Streit über den Hergang oder wenn ein Beteiligter fehlt, ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Bei Verletzten wählen Sie den Notruf 112.
Soll ich vor dem Gutachten reparieren lassen?
Besser nicht. Sobald repariert ist, lässt sich der Schaden nicht mehr vollständig dokumentieren. Rufen Sie uns an, bevor die Reparatur beginnt.
Welche Fotos helfen nach einem Unfall in Hamburg?
Fotos von der Unfallstelle, von beiden Fahrzeugen und von allen Schäden. Bitte achten Sie darauf, nur das Notwendige aufzunehmen. Fotos per WhatsApp dienen uns zur Terminvorbereitung. Das Gutachten selbst erstellen wir erst nach der Besichtigung des Fahrzeugs.
Wo findet die Begutachtung nach einem Unfall in Hamburg statt?
Dort, wo Ihr Fahrzeug steht, nach Terminabsprache im Raum Hamburg.
Wer zahlt das Gutachten?
Das hängt von der Schuldfrage und den Umständen ab. Mehr dazu auf unserer Seite zur Kostenfrage. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Unfall in Hamburg: Was Sie am Telefon schildern können
Beim ersten Anruf nach einem Unfall in Hamburg genügen kurze Angaben: Wo steht das Fahrzeug, was ist passiert, welche Teile sind beschädigt, war die Polizei vor Ort? So kann der Gutachter einschätzen, welches Gutachten infrage kommt und wie der Termin aussehen kann.
Vermeiden Sie bei einem Unfall in Hamburg Aussagen zur Schuld. Sie werden von Versicherungen oder Gerichten geklärt; das Gutachten beschreibt den Zustand Ihres Fahrzeugs. Fotos, die Sie bereits gemacht haben, zeigen Sie beim Termin.

Weitere Fragen nach dem Unfall in Hamburg
Wann sollte ich nach einem Unfall in Hamburg einen Gutachter anrufen?
Möglichst bald, jedenfalls bevor repariert wird. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Besichtigungen vereinbaren wir zu unseren Zeiten Mo–Do 8–17 Uhr und Fr 8–15:30 Uhr.
Muss ich zum Gutachter oder kommt er zu mir?
Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht. Nach Terminabsprache können Sie auch zu unserer Anschrift in der Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg kommen.
Mein Auto ist nicht mehr fahrbereit. Was jetzt?
Lassen Sie es abschleppen und nennen Sie uns den Standort. Wir stimmen den Termin dort ab.
Was ist bei einem Parkschaden ohne Verursacher?
Rufen Sie die Polizei und lassen Sie den Schaden aufnehmen. Danach klären Sie mit uns, ob ein Kurzgutachten oder Unfallgutachten sinnvoll ist: Kurzgutachten.
Wer zahlt das Gutachten?
Das hängt von der Schuldfrage ab. Mehr unter Wer zahlt den Gutachter?.
Allgemeine Informationen zur Kostenfrage.
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Zu diesem Thema passen auch: Beweissicherung nach Unfall, Nutzungsausfall und Mietwagen, Gutachter und Anwalt nach Unfall und alle Themen im Kfz-Gutachten Ratgeber.
Unterlagen und Verhalten bis zum Termin
Halten Sie für den Termin bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Führerschein, Angaben zur gegnerischen Versicherung, Aktenzeichen der Polizei (falls vorhanden) und Ihre eigenen Fotos von der Unfallstelle.
Lassen Sie das Fahrzeug bis zur Begutachtung möglichst unrepariert, damit der Schaden vollständig dokumentiert werden kann. Wenn Sie einen Mietwagen oder ein Ersatzfahrzeug benötigen, sprechen Sie das mit der Versicherung ab. Bei einem möglichen Totalschaden und beim Nutzungsausfall entscheidet der Einzelfall.
Weitere Informationen
- Mehr dazu: Kfz-Sachverständiger in Hamburg nach einem Verkehrsunfall.
- Mehr dazu: Kfz-Unfallgutachter in Hamburg beauftragen.
- Mehr dazu: Gutachter nach dem Unfall selbst wählen.
- Wenn der Schaden hoch erscheint, lesen Sie Reparatur oder Totalschaden.
- Bei kleineren Schäden hilft der Beitrag Gutachten oder Kostenvoranschlag bei der Entscheidung.
- Steht Ihr Fahrzeug im Hamburger Nordosten, finden Sie hier weitere Angaben: Kfz-Gutachter in Wandsbek.
- Sind Sie mit dem Motorrad verunfallt, lesen Sie Motorradgutachten in Hamburg.
- Zur allgemeinen Grundlage des Schadenersatzes: § 249 BGB im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de.
