Nutzungsausfall und Mietwagen nach dem Unfall

Nach einem Unfall steht das Auto oft tage- oder wochenlang still. Wer es täglich braucht, fragt sich zuerst: Was bekomme ich für diese Zeit? Hier geht es um den Nutzungsausfall nach Unfall und um den Mietwagen. Beides sind Wege, den Ausfall des Fahrzeugs auszugleichen. Wir erklären die Begriffe und zeigen, welche Rolle das Gutachten beim Nutzungsausfall nach Unfall spielt.

Nutzungsausfall nach Unfall: Schadenaufnahme am Fahrzeug durch den Kfz-Gutachter in Hamburg

Nutzungsausfall und Mietwagen: Wo liegt der Unterschied?

Mit dem Mietwagen ersetzen Sie das beschädigte Fahrzeug durch ein anderes und tragen zunächst die Miete. Beim Nutzungsausfall bleiben Sie ohne Ersatzfahrzeug und erhalten für jeden Tag, an dem Sie Ihr Auto nicht nutzen konnten, eine Entschädigung. Für denselben Zeitraum lassen sich beide Wege nicht kombinieren, denn der Ausfall wird nur einmal ausgeglichen.

Wann kann ein Anspruch bestehen?

Ob und in welcher Höhe jemand Ersatz verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel spielen diese Punkte eine Rolle:

Diese Fragen entscheidet am Ende die Versicherung oder ein Gericht. Wir dürfen dazu keine Rechtsberatung geben.

Welche Rolle spielt das Gutachten?

Das Gutachten liefert die technische Grundlage. Es beschreibt den Schaden und nennt die voraussichtliche Reparaturdauer. Bei einem Totalschaden hält es den Wiederbeschaffungswert fest. Daraus lässt sich ableiten, wie lange das Fahrzeug voraussichtlich ausfällt. Wie lange das Fahrzeug tatsächlich ausfällt, kann davon abweichen, zum Beispiel wenn Ersatzteile später ankommen.

Mehr zur Frage, ob Reparatur oder Ersatz sinnvoll ist, finden Sie auf der Seite Reparatur oder Totalschaden.

Der Mietwagen im Überblick

Wer einen Mietwagen nimmt, sollte darauf achten, dass dieser zum ausgefallenen Fahrzeug passt. Die Schadenminderungspflicht verlangt, dass der Geschädigte die Kosten nicht unnötig in die Höhe treibt. Ein deutlich größeres oder teureres Fahrzeug als das eigene kann zu Streit führen. Es empfiehlt sich, vor der Anmietung mit der gegnerischen Versicherung oder einem Anwalt zu sprechen und alle Rechnungen aufzubewahren.

Wie wird Nutzungsausfall berechnet?

In der Praxis werden häufig Tabellen verwendet, die Fahrzeugtypen einen Tagessatz zuordnen. Bekannt sind zum Beispiel die Nutzungsausfalltabellen von Sanden, Danner und Küppersbusch. Welche Tabelle und welcher Satz im Einzelfall angewendet wird, entscheiden Versicherung oder Gericht. Wir nennen deshalb hier keine Beträge.

Das sollten Sie dokumentieren

Nutzungsausfall nach Unfall: Typische Fehler vermeiden

Viele Betroffene warten zu lange oder sammeln zu wenig Belege. Wer Nutzungsausfall nach Unfall geltend machen möchte, sollte früh Kontakt zur Versicherung aufnehmen und den Ausfall nachvollziehbar belegen. Notieren Sie, an welchen Tagen das Fahrzeug nicht nutzbar war, und bewahren Sie alle Werkstattunterlagen auf. Lassen Sie sich Reparaturdauer und Lieferzeiten für Ersatzteile möglichst schriftlich bestätigen. Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Zutun, kann das Gutachten Hinweise zur üblichen Dauer liefern. Wie der Fall am Ende bewertet wird, klären Versicherung, Anwalt oder Gericht.

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall nach Unfall

Zahlt immer die Versicherung des Unfallgegners?

Nein. Das hängt von der Schuldfrage und vom Einzelfall ab. Bei teilweiser Schuld kann der Ersatz gekürzt werden.

Reicht das Gutachten allein aus?

Das Gutachten ist eine wichtige Grundlage, ersetzt aber nicht die Prüfung durch die Versicherung. Sie benötigen weitere Belege, etwa Rechnungen.

Was ist, wenn mein Fahrzeug noch fährt?

Dann ist ein Ausfall oft schwer zu begründen. Ob es Ausnahmen gibt, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Kann ich beides haben, Mietwagen und Nutzungsausfall?

Für denselben Zeitraum in der Regel nicht. Einmal ersetzte Ausfallzeit kann nicht doppelt verlangt werden.

Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.

Quellen

Gesetzliche Grundlage für Schadensersatz: § 249 BGB, zur Pflicht, den Schaden gering zu halten: § 254 BGB. Weitere Themen: Wer zahlt den Gutachter, Haftpflichtschaden und Unfall: Was tun.

Weiterlesen

Zu diesem Thema passen auch: Teilschuld und Gutachterkosten, Wertminderung nach Unfall und alle Themen im Kfz-Gutachten Ratgeber.

Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp unter 0157 52422238. Schildern Sie kurz Fahrzeug, Schaden und Standort, dann stimmen wir den Termin ab. Ein Gutachten erstellen wir nach persönlicher Besichtigung, nie allein nach Fotos. Wenn bereits ein Gutachten, Fotos oder ein Schreiben der Versicherung vorliegen, halten Sie diese bitte bereit. So können wir den Termin gezielt vorbereiten und Ihnen schon am Telefon sagen, welche Unterlagen wichtig sind und wie der weitere Ablauf aussieht.