Polizei bei Unfall rufen? 5 Fälle und der Unfallbericht
Kurz gesagt: Polizei bei Unfall rufen: Nicht bei jedem Blechschaden nötig. In fünf typischen Fällen ist es aber ratsam: bei Verletzten, Streit über den Hergang, flüchtendem Unfallgegner oder verweigerten Angaben, Gefahrenlage oder Verdacht auf Alkohol und Drogen sowie bei hohem Schaden oder ausländischem Kennzeichen. Ohne Polizei hilft der Unfallbericht der Versicherer.
Direkt nach dem Unfall ist die Lage unübersichtlich. Viele fragen sich, ob sie die Polizei rufen sollen, oder ob es reicht, Daten auszutauschen. Diese Seite beantwortet nur diese Frage und den Unfallbericht. Die vollständige Checkliste für die Zeit danach finden Sie unter Unfall in Hamburg: Was tun.

Polizei bei Unfall rufen: Was das Gesetz nach einem Unfall verlangt
§ 34 StVO (Unfall) beschreibt die Pflichten Unfallbeteiligter: anhalten, den Verkehr sichern, Verletzten helfen, anderen Beteiligten die nötigen Angaben machen und am Unfallort bleiben, bis die Feststellungen ermöglicht sind. Wenn niemand dort ist, der sie treffen kann, muss man eine angemessene Zeit warten und seine Daten hinterlassen. Danach sind die Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen, etwa über eine nahe gelegene Polizeidienststelle. Außerdem dürfen Unfallspuren nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Eine pauschale Pflicht, bei jedem Blechschaden die Polizei zu rufen, folgt daraus nicht. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Polizei bei Unfall rufen: die fünf Fälle
In diesen Fällen ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Bei Verletzten wählen Sie den Notruf 112, sonst den Notruf 110.
- Es gibt Verletzte. Erste Hilfe leisten, Notruf wählen, Unfallstelle sichern.
- Der Hergang ist streitig. Eine neutrale Aufnahme erleichtert später die Klärung, wer was getan hat.
- Der Unfallgegner flüchtet oder verweigert Angaben. Notieren Sie Kennzeichen und Beschreibung und rufen Sie die Polizei.
- Es besteht eine Gefahrenlage oder der Verdacht auf Alkohol oder Drogen. Auch bei auslaufenden Betriebsstoffen oder blockierter Fahrbahn ist die Polizei die richtige Stelle.
- Der Schaden ist hoch, das Fahrzeug nicht fahrbereit oder das Kennzeichen ausländisch. Dann hilft ein Protokoll bei der späteren Abwicklung, mehr unter Unfall mit ausländischem Fahrzeug.
Die Aufzählung ist eine Orientierung, keine abschließende Liste. Im Zweifel rufen Sie lieber einmal zu viel an. Allgemeine Hinweise zur Polizei in Hamburg finden Sie bei der Polizei Hamburg.
Polizei bei Unfall rufen oder nicht: Unfall ohne Polizei, was dann?
Bei einem kleinen Schaden ohne Verletzte und ohne Streit reicht oft der Austausch der Daten. Das ist erlaubt, birgt aber ein Risiko: Ohne neutrale Aufnahme steht später Aussage gegen Aussage. Sichern Sie dann selbst, was Sie können:
- Fotos von Fahrzeugstellung, Schäden, Kennzeichen und Unfallstelle
- Name, Anschrift, Telefon, Kennzeichen und Versicherung des Gegners
- Namen und Telefonnummern von Zeugen
- Uhrzeit, genauer Ort und kurze Notiz zum Hergang
Wie Sie Beweise ordnen, zeigt Beweissicherung nach Unfall. Bei Unfallflucht mit Parkschaden lesen Sie Parkschaden Gutachten Hamburg.
Der Unfallbericht: wofür er gut ist
Der Unfallbericht, auch Europäischer Unfallbericht genannt, ist ein Formular, das viele Versicherer bereitstellen. Beide Beteiligten tragen gemeinsam Eckdaten und eine Skizze des Unfalls ein. Er ersetzt die Polizei nicht, kann aber der Versicherung den Hergang schildern, wenn niemand sonst den Unfall aufgenommen hat.
So füllen Sie ihn sinnvoll aus
- Tragen Sie Datum, Uhrzeit und Ort genau ein.
- Notieren Sie Fahrzeugdaten, Kennzeichen und Versicherung beider Seiten.
- Zeichnen Sie eine einfache Skizze mit Fahrtrichtungen und Stellung beim Zusammenstoß.
- Beschreiben Sie nur, was Sie sicher wissen. Wertungen und Schuldzuweisungen gehören nicht hinein.
- Machen Sie ein Foto vom ausgefüllten Formular, bevor jeder seine Ausfertigung mitnimmt.
Die drei Dokumentationen im Vergleich
| Stelle | Inhalt | Nutzen |
|---|---|---|
| Polizei | Beteiligte, Hergang, Spuren, Aktenzeichen | Neutrale Aufnahme des Unfalls |
| Unfallbericht | Eckdaten und Skizze, von den Beteiligten ausgefüllt | Schilderung gegenüber der Versicherung |
| Kfz-Gutachter | Fahrzeugschaden nach Besichtigung | Grundlage für Reparatur und Positionen |
Das Gutachten beschreibt den Fahrzeugschaden, nicht die Schuldfrage. Die weiteren Schritte gegenüber der Versicherung erklärt die Seite Gegnerische Versicherung Schaden melden. Den Überblick über das ganze Thema bietet die Seite Haftpflichtschaden Gutachter Hamburg.
Häufige Fragen: Polizei bei Unfall rufen
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein, eine pauschale Pflicht besteht nicht. Bei Verletzten, Streit, Flucht des Gegners oder hohem Schaden ist es aber ratsam. Maßgeblich sind die Pflichten nach § 34 StVO.
Wie erreiche ich die Polizei?
Über den Notruf 110. Bei Verletzten oder Gefahr für Leben wählen Sie 112 und schildern Ort und Lage.
Darf ich warten, wenn der Unfallgegner nicht da ist?
Sie sollten eine nach den Umständen angemessene Zeit warten und Ihre Daten hinterlassen, wenn Sie gehen. Verständigen Sie dann die Polizei. Wer sich dem entzieht, riskiert strafrechtliche Folgen.
Was bringt das Aktenzeichen der Polizei?
Es ordnet den Vorgang zu. Notieren Sie es mit Name und Dienststelle, falls die Polizei vor Ort war. Versicherung, Anwalt und Gutachter können darauf Bezug nehmen.
Ersetzt der Unfallbericht die Polizei?
Nein. Er ist eine gemeinsame Schilderung der Beteiligten und keine amtliche Aufnahme. Bei Verletzten oder Streit bleibt die Polizei die richtige Stelle.
Soll ich den Unfallbericht unterschreiben?
Nur, wenn alles Eingetragene stimmt. Tragen Sie keine Wertungen ein. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Zu Haftungsfragen berät eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Was, wenn niemand Deutsch spricht?
Dann kann ein Unfallbericht mit Skizze und Kennzeichen helfen, weil er weniger Text verlangt. Fotos von Dokumenten und Kennzeichen sichern die Angaben zusätzlich.
Wann rufe ich den Gutachter an?
Sobald der Unfall abgewickelt ist und bevor das Fahrzeug repariert wird. Wir stimmen dann einen Besichtigungstermin ab und erstellen das Gutachten nach persönlicher Besichtigung.
Bleibt der Schaden dokumentiert, wenn die Polizei nicht kam?
Ja, wenn Sie Fotos, Daten und Zeugen gesichert haben und den Schaden vor der Reparatur begutachten lassen. Ohne neutrale Aufnahme ist die Beweislage schwieriger.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.
Quellen
Die Pflichten nach einem Unfall regelt § 34 StVO (Unfall) auf gesetze-im-internet.de. Allgemeine Informationen zur Polizei in Hamburg stehen auf der Website der Polizei Hamburg. Der Europäische Unfallbericht wird von Versicherern bereitgestellt.
Termin vereinbaren
Wenn der Unfall aufgenommen ist, lassen Sie den Schaden vor der Reparatur festhalten. Rufen Sie uns an unter 0157 52422238 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Unser Sitz ist die Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg-Wandsbek. Wir sind in Hamburg und bis etwa 50 Kilometer darüber hinaus nach Terminabsprache im Einsatz. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs, nie allein nach Fotos. Fragen zum Thema Polizei bei Unfall rufen beantworten wir nur allgemein; rechtliche Fragen klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
