Gutachter und Anwalt nach dem Unfall: Wer macht was?
Gutachter und Anwalt nach Unfall übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Nach einem Unfall melden sich Versicherung, Werkstatt und vielleicht der Anwalt, und viele fragen sich: Brauche ich beides? Hier erklären wir, wer welche Aufgabe hat und wann der Gang zum Anwalt sinnvoll sein kann.

Die Aufgabe des Gutachters
Der Kfz-Gutachter ist für die Technik zuständig. Er besichtigt das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden, ermittelt die Reparaturkosten und, wenn nötig, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Ergebnis ist ein schriftliches Gutachten. Mehr zum Ablauf finden Sie auf der Seite Unfallgutachten.
Die Aufgabe des Anwalts
Ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilt die rechtliche Seite: Wer ist schuld, welche Ansprüche infrage kommen und wie reagieren Sie auf Schreiben der Versicherung? Er kann Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten. Die rechtliche Beurteilung Ihres Falls gehört zu seinen Aufgaben, nicht zu denen eines Gutachters.
Wann ein Anwalt sinnvoll sein kann
- Eine unklare oder strittige Schuldfrage.
- Kürzungen oder verzögerte Zahlungen der Versicherung.
- Verletzungen oder höhere Schäden.
- Unsicherheit darüber, was Sie unterschreiben sollen.
Manche Geschädigte kommen bei kleineren, eindeutigen Schäden ohne Anwalt aus. Das müssen Sie selbst entscheiden. Wir können Ihnen dazu keinen rechtlichen Rat geben.
Wer zahlt was?
Die Kostenfrage hängt von Schuld und Einzelfall ab. Bei einem Unfall, den der Gegner verursacht hat, können Gutachten- und Anwaltskosten von dessen Versicherung zu tragen sein. Das hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie Ihren Anwalt oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Zum Gutachten lesen Sie Wer zahlt den Gutachter.
Was zuerst: Gutachter oder Anwalt?
Für Gutachter und Anwalt nach Unfall gibt es keine feste Reihenfolge. Zuerst sollten Sie nach dem Unfall für Sicherheit sorgen und den Unfall dokumentieren. Danach können Sie beides parallel anstoßen. Unterschreiben Sie Erklärungen der gegnerischen Versicherung nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich vorher informieren. Mehr zum Vorgehen: Unfall: Was tun.
So arbeiten Gutachter und Anwalt zusammen
Auf Wunsch leiten wir das fertige Gutachten an Ihren Anwalt oder Ihre Versicherung weiter. Das geschieht nur mit Ihrem Einverständnis. Der Anwalt nutzt das Gutachten dann als technische Grundlage. Rückfragen zur Technik beantworten wir im Rahmen unserer Aufgabe, rechtliche Bewertungen überlassen wir dem Anwalt. So ergänzen sich Gutachter und Anwalt nach Unfall: Der Gutachter dokumentiert das Fahrzeug, eine Anwältin oder ein Anwalt berät rechtlich.
Was wir nicht tun
Wir geben keine Rechtsberatung und treffen keine Aussagen zu Schuld oder Ansprüchen. Wir stellen technische Tatsachen fest. Wenn Sie einen Anwalt suchen, helfen die Anwaltskammer oder der Deutsche Anwaltverein bei der Suche.
Gutachter und Anwalt nach Unfall: Unterlagen für beide
Sammeln Sie von Anfang an alles, was beide später brauchen: Unfallbericht, Fotos, Namen von Zeugen, Fahrzeugschein und Versicherungsdaten der Gegenseite. Das Gutachten und die Reparaturrechnung kommen dazu. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto leichter können Gutachter und Anwalt ihre jeweilige Aufgabe erfüllen. Geben Sie Unterlagen nur dann an Dritte weiter, wenn Sie das möchten, und fragen Sie bei Unsicherheit Ihren Anwalt.
Häufige Fragen zu Gutachter und Anwalt nach Unfall
Darf der Gutachter mir sagen, wer schuld ist?
Nein. Das ist eine rechtliche Bewertung. Der Gutachter beschreibt Schaden und Technik.
Kann ich nur den Gutachter beauftragen?
Ja, das ist möglich. Ob Sie zusätzlich einen Anwalt brauchen, hängt von Ihrem Fall ab.
Wer wählt den Gutachter aus?
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Geschädigte den Gutachter in der Regel frei wählen. Mehr dazu auf der Seite Gutachter selbst wählen.
Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.
Quellen
Zur Frage, wer rechtlich beraten darf, siehe das Rechtsdienstleistungsgesetz, zum Schadensersatz § 249 BGB.
Weiterlesen
Zu diesem Thema passen auch: Teilschuld und Gutachterkosten, Versicherung kürzt das Gutachten und alle Themen im Kfz-Gutachten Ratgeber.
Termin vereinbaren
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp unter 0157 52422238. Schildern Sie kurz Fahrzeug, Schaden und Standort, dann stimmen wir den Termin ab. Ein Gutachten erstellen wir nach persönlicher Besichtigung, nie allein nach Fotos. Wenn bereits ein Gutachten, Fotos oder ein Schreiben der Versicherung vorliegen, halten Sie diese bitte bereit. So können wir den Termin gezielt vorbereiten und Ihnen schon am Telefon sagen, welche Unterlagen wichtig sind und wie der weitere Ablauf aussieht.
