Teilschuld nach dem Unfall: Was gilt für Gutachterkosten?

Wer nach einem Unfall nur zum Teil schuld ist, fragt sich oft: Was bedeutet das für mein Fahrzeug, die Reparatur und das Gutachten? Beim Thema Teilschuld Gutachter geht es um die Haftungsquote, also darum, zu welchem Anteil jeder Beteiligte für den Schaden einstehen muss. Wir erklären die Grundlagen in einfachen Worten und sagen, welche Rolle das Gutachten dabei spielt.

Teilschuld Gutachter: Schadenaufnahme am Heck eines Pkw mit Messlatte durch den Kfz-Gutachter in Hamburg

Was bedeutet Teilschuld nach einem Unfall?

Bei einem Unfall tragen manchmal beide Seiten zum Geschehen bei. Dann spricht man von Mithaftung oder Teilschuld. Die Haftungsquote beschreibt, wie der Schaden aufgeteilt wird, zum Beispiel im Verhältnis 70 zu 30. Wer die Quote festlegt, hängt vom Verfahren ab: Zunächst prüfen die Versicherungen, im Streitfall entscheidet ein Gericht.

Wie wirkt sich die Teilschuld auf den Schaden aus?

Der Ersatz wird in der Regel entsprechend der Quote gekürzt. Das betrifft die Reparaturkosten, kann aber auch andere Positionen betreffen, etwa Nutzungsausfall oder Wertminderung. Wie genau gerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Mehr zu diesen Positionen finden Sie auf den Seiten Nutzungsausfall nach Unfall und Wertminderung nach Unfall.

Teilschuld und Gutachterkosten

Hinter dem Stichwort Teilschuld Gutachter stehen meist zwei Fragen: Wie hoch ist die Quote, und wer trägt die Kosten des Gutachtens? Die Quote klären zunächst die Versicherungen, im Streitfall ein Gericht. Die Kostenfrage hängt vom Einzelfall ab.

Ob und in welchem Umfang die Kosten eines Gutachtens bei Teilschuld erstattet werden, ist eine Rechtsfrage. Häufig richtet sich der Anteil nach der Haftungsquote, sicher ist das aber nicht. Wir können dazu keine verbindliche Auskunft geben. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung. Allgemeine Informationen zur Kostenfrage finden Sie auf der Seite Wer zahlt den Gutachter.

Teilschuld Gutachter: Was das Gutachten leistet

Die Schuldfrage beantwortet es nicht. Ob und wie viel Mitverschulden vorliegt, klären Versicherung, Anwalt oder Gericht. Das Gutachten liefert die technische Grundlage, auf der diese Bewertung aufbauen kann.

Das hilft bei einer unklaren Schuldfrage

Bei Teilschuld lohnt es sich, früh anwaltlichen Rat einzuholen und Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung nicht vorschnell abzugeben. Mehr dazu auf der Seite Gutachter und Anwalt nach Unfall.

Kasko als Ergänzung

Wer eine Kaskoversicherung hat, kann den eigenen Schaden bei Teilschuld unter Umständen über diese abwickeln. Welche Folgen das für Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsklasse hat, sollten Sie vorab mit Ihrer Versicherung klären.

Teilschuld Gutachter: Häufige Fragen

Wer entscheidet, wie hoch meine Teilschuld ist?

Zunächst prüfen die beteiligten Versicherungen. Bei Streit entscheidet ein Gericht. Der Gutachter legt die Quote nicht fest.

Zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten bei Teilschuld?

Das kann anteilig der Fall sein, hängt aber vom Einzelfall ab. Fragen Sie einen Anwalt.

Soll ich bei Teilschuld trotzdem ein Gutachten machen lassen?

Bei nicht ganz geringem Schaden ist ein Gutachten oft sinnvoll, weil es den Schaden belegt. Ob es im Einzelfall nötig ist, besprechen wir gern am Telefon.

Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.

Quellen

Grundlage des Schadensersatzes sind § 249 BGB und zum Mitverschulden § 254 BGB. Mehr dazu: § 249 BGB Unfall einfach erklärt.

Weiterlesen

Zu diesem Thema passen auch: Versicherung kürzt das Gutachten, Nutzungsausfall und Mietwagen und alle Themen im Kfz-Gutachten Ratgeber.

Termin vereinbaren

Zum Thema Teilschuld Gutachter erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp unter 0157 52422238. Schildern Sie kurz Fahrzeug, Schaden und Standort, dann stimmen wir den Termin ab. Ein Gutachten erstellen wir nach persönlicher Besichtigung, nie allein nach Fotos. Wenn bereits ein Gutachten, Fotos oder ein Schreiben der Versicherung vorliegen, halten Sie diese bitte bereit. So können wir den Termin gezielt vorbereiten und Ihnen schon am Telefon sagen, welche Unterlagen wichtig sind und wie der weitere Ablauf aussieht.