Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg: So geht es weiter

Kurz gesagt: Nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, sichern Sie zuerst Unfallstelle und Beweise und lassen den Schaden dann vor der Reparatur begutachten. Die Gegenseite trägt die Schadenpositionen in der Regel, wenn sie haftet. Das Gutachten dokumentiert, was beschädigt ist und was es kostet. Wer nach „Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg“ sucht, findet hier den Ablauf Schritt für Schritt.

Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, stehen Sie trotzdem plötzlich vor Fragen, die Sie nie hatten. Diese Seite zum Thema Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg führt Sie durch die Schritte: von der Unfallstelle bis zum Termin bei uns in Hamburg-Wandsbek. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, sagt Ihnen aber, was Sie selbst tun können und wo Sie besser Rat einholen.

Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg: Heckschaden an Stoßfänger und Seitenteil, vermessen vom Kfz-Gutachter
Heckschaden an Stoßfänger und Seitenteil, beim Termin vermessen.

Fremdverschulden und unverschuldeter Unfall: Was das im Alltag bedeutet

Von einem unverschuldeten Unfall spricht man, wenn der Unfallgegner den Schaden allein verursacht hat, etwa durch Auffahren, Vorfahrtsverletzung oder Missachten einer roten Ampel. Im Alltag ist dann auch von Fremdverschulden die Rede: Die Verantwortung für den Schaden liegt bei einem anderen Verkehrsteilnehmer. Wer haftet, prüfen zunächst die Versicherungen; im Streitfall entscheidet ein Gericht. Der Halter eines Fahrzeugs kann auch ohne eigenes Verschulden haften (§ 7 StVG (Haftung des Halters)), und gegen die Versicherung des Verursachers besteht häufig ein eigener Anspruch (§ 115 VVG (Direktanspruch)). Der Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg beurteilt das Fahrzeug, nicht die Schuldfrage. Ist die Verantwortung noch offen oder wird die Schuld bestritten, hilft die Seite Teilschuld und Gutachterkosten.

Die ersten Schritte an der Unfallstelle

  1. Absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Verletzte versorgen und den Notruf wählen.
  2. Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind, die Schuld strittig ist oder erheblicher Schaden vorliegt. Ein Unfallbericht hilft später als Beleg.
  3. Beweise sichern: Fotos von beiden Fahrzeugen, der Endstellung, Kennzeichen, Straßenverlauf und Bremsspuren.
  4. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Gegners; Namen und Telefonnummern von Zeugen.
  5. Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen, und kein Schuldeingeständnis abgeben.

Eine ausführlichere Liste mit Hamburg-Bezug finden Sie unter Unfall in Hamburg: Was jetzt zu tun ist.

Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg: Welche Rolle das Gutachten im Haftpflichtfall hat

Ein Gutachten hält fest, welche Schäden am Fahrzeug bestehen, wie sie behoben werden können und was das voraussichtlich kostet. Es nennt außerdem, soweit sie anfallen, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung und die voraussichtliche Reparaturdauer. Damit haben Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Forderung gegenüber der gegnerischen Versicherung. Welche Positionen Sie insgesamt geltend machen können, zeigt die Übersicht Schadenersatz nach Haftpflichtschaden. Wie ein Haftpflichtschaden im Einzelnen abläuft, beschreibt die Seite Haftpflichtschaden: Gutachter in Hamburg.

Wir erstellen das Gutachten nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs und nicht allein anhand von Fotos. Warum das so ist, steht unter Kfz-Gutachten ohne Besichtigung.

Wer zahlt den Gutachter?

Die erforderlichen Kosten eines Schadengutachtens gehören bei einem Haftpflichtschaden in der Regel zum Schaden, den die Gegenseite ersetzt. Grundlage ist § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes). Näheres steht unter Wer zahlt den Gutachter?

Den Gutachter selbst wählen

Auch für den Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg gilt: Geschädigte dürfen in der Regel selbst entscheiden, wer das Gutachten erstellt. Die Versicherung des Gegners kann Ihnen einen Gutachter empfehlen, Sie müssen ihn aber nicht annehmen. Hintergründe und Argumente finden Sie auf der Seite Gutachter nach Unfall selbst wählen.

Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg: Ablauf bis zum Gutachten

Schritt Ablauf Ihr Beitrag
1. Anruf Sie schildern Unfall, Fahrzeug und Standort Fahrzeugschein und Unfalldaten bereithalten
2. Terminabsprache Wir vereinbaren Ort und Zeit der Besichtigung in Hamburg Ort wählen, an dem das Fahrzeug gut zugänglich ist
3. Besichtigung Schaden wird vermessen, geprüft und fotografiert Fahrzeug nicht reparieren und nicht weiter nutzen, wenn es nicht verkehrssicher ist
4. Gutachten Wir erstellen und erläutern das Gutachten Fragen stellen, Inhalte prüfen
5. Weitergabe Auf Ihren Wunsch geben wir das Gutachten an Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder die Versicherung weiter Ihr Einverständnis zur Weitergabe mitteilen
Frontschaden nach einem Verkehrsunfall, dokumentiert für das Kfz-Gutachten
Frontschaden, für das Gutachten dokumentiert.

Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg: Was Sie bis zum Termin bereithalten

Legen Sie vor dem Besichtigungstermin zurecht, was für das Gutachten hilfreich ist: Fahrzeugschein, Unfallbericht oder Aktenzeichen der Polizei, Name und Versicherung des Unfallgegners, Fotos von der Unfallstelle und Angaben zu früheren Schäden am Fahrzeug. Fehlt etwas, kann das Fahrzeug trotzdem begutachtet werden; sagen Sie uns am Telefon, was Sie haben.

Wir kommen nach Terminabsprache dorthin, wo das Fahrzeug steht, etwa an Ihre Wohnadresse, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Eine Reparatur sollten Sie erst beginnen, wenn der Schaden besichtigt und dokumentiert ist.

Typische Fehler nach einem unverschuldeten Unfall vermeiden

Einige Fehler lassen sich leicht vermeiden:

Riss im Heckstoßfänger eines Pkw, Schadenaufnahme mit Messlatte im Schnee
Riss im Heckstoßfänger bei der Schadenaufnahme.

Häufige Fragen nach einem unverschuldeten Unfall

Die häufigsten Fragen nach einem unverschuldeten Unfall in Kürze:

Was heißt unverschuldeter Unfall?

Der Unfallgegner trägt die Verantwortung, Sie haben nichts zum Unfall beigetragen. Ob das auch rechtlich so festgestellt wird, entscheiden Versicherung oder Gericht.

Muss ich zuerst die Polizei rufen?

Bei Verletzten, strittiger Schuld oder erheblichem Schaden sollten Sie die Polizei rufen. Bei kleinen Schäden ohne Streit genügt oft der gegenseitige Austausch der Daten und eine gute Fotodokumentation.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

In der Regel ja. Auch wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorschlägt, dürfen Sie jemanden Ihres Vertrauens beauftragen.

Wer trägt die Gutachterkosten in der Regel?

Bei Haftung des Gegners gehören sie zum ersatzfähigen Schaden. Ob die Versicherung im Einzelfall alles zahlt, muss geprüft werden.

Was ist, wenn der Unfallgegner die Schuld bestreitet?

Sichern Sie Beweise und Zeugen und holen Sie anwaltlichen Rat ein. Das Gutachten dokumentiert den Schaden, die Schuld muss anders belegt werden.

Wie lange sollte ich mit der Reparatur warten?

Mindestens bis zur Besichtigung durch den Gutachter. Danach können Sie die Reparatur beauftragen oder fiktiv abrechnen; Näheres steht auf der Seite Fiktive Abrechnung nach Unfall.

Brauche ich bei einem Bagatellschaden ein Gutachten?

Nicht immer. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten reichen; mehr dazu unter Kurzgutachten in Hamburg. Wir sagen Ihnen am Telefon offen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was kann ich bis zum Termin tun?

Fotos ergänzen, Zeugen notieren, Unterlagen sammeln, das Fahrzeug nicht weiter nutzen, wenn es nicht verkehrssicher ist, und Belege für Abschleppen oder Mietwagen aufheben.

Zahlt die Versicherung auch einen Mietwagen?

Bei Haftung des Gegners können angemessene Mietwagenkosten ersatzfähig sein. Alternativ kommt Nutzungsausfall in Betracht. Mehr unter Nutzungsausfall nach Unfall.

Nach einem unverschuldeten Unfall: der nächste Schritt

Haben Sie den Unfall nicht verursacht, ist die Besichtigung durch einen Gutachter der erste Schritt, bevor die Reparatur beginnt. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug nach Terminabsprache dort, wo es steht, in Hamburg und rund 50 Kilometer darüber hinaus. Was das Gutachten enthält, beschreibt die Seite Unfallgutachter in Hamburg: Inhalt, Ablauf, Termin. Wenn Sie die Besichtigung vorbereiten möchten, hilft die Checkliste für die Stunden nach dem Unfall.

Wen rufe ich nach einem unverschuldeten Unfall an?

Rufen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl an, bevor die Reparatur beginnt. Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0157 52422238; die Besichtigung findet nach Terminabsprache dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.

Weiterlesen

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Quellen

Termin vereinbaren

Zum Thema Gutachter nach unverschuldetem Unfall Hamburg erreichen Sie uns: Rufen Sie uns an unter 0157 52422238 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Schildern Sie kurz Fahrzeug, Schaden und Standort, dann stimmen wir den Termin ab. Unser Sitz ist die Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg-Wandsbek; Einsätze in Hamburg finden nach Terminabsprache statt. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs, nie allein nach Fotos. Halten Sie nach Möglichkeit Fahrzeugschein, Unfallbericht oder Schreiben der Versicherung bereit.