Fiktive Abrechnung nach Unfall oder Reparatur nach dem Gutachten?
Kurz gesagt: Für die fiktive Abrechnung nach Unfall und die Reparatur haben Sie nach dem Gutachten in der Regel zwei Wege: Sie lassen reparieren und rechnen die tatsächlichen Kosten ab (konkret), oder Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen, ohne zu reparieren (fiktiv). Beide Wege haben Folgen für einzelne Positionen, die Sie vor der Entscheidung kennen sollten.
Die fiktive Abrechnung nach Unfall bedeutet: Sie bekommen Geld auf Grundlage des Gutachtens, auch wenn Sie nicht oder nicht vollständig reparieren. Das ist grundsätzlich zulässig, denn der Geschädigte entscheidet selbst, wie er den Ersatz verwendet (§ 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes)). Diese Seite erklärt beide Wege, was das Gutachten dafür liefert und woran Sie die Entscheidung festmachen können, ohne eine Empfehlung für den Einzelfall zu geben.

Fiktive Abrechnung nach Unfall: zwei Wege nach dem Gutachten
| Merkmal | Konkrete Abrechnung | Fiktive Abrechnung |
|---|---|---|
| Vorgehen | Reparatur wird ausgeführt, Rechnung wird eingereicht | Gutachten dient als Grundlage, keine Reparatur nötig |
| Grundlage der Höhe | Tatsächlich angefallene Kosten | Im Gutachten kalkulierte Kosten |
| Umsatzsteuer | Wird in der Regel ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt | In der Regel nicht ersatzfähig |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | Für die tatsächliche Reparaturdauer möglich | In der Regel nicht, weil das Fahrzeug weiter genutzt wird |
| Wertminderung | Kann in Betracht kommen | Kann in Betracht kommen |
| Nachweis | Rechnung der Reparaturwerkstatt | Gutachten |
Die Tabelle fasst allgemeine Regeln zur fiktiven Abrechnung nach Unfall zusammen. Im Einzelfall können Ausnahmen gelten, deshalb sollten Sie bei größeren Beträgen anwaltlich abklären lassen, was Ihnen zusteht.
Was das Gutachten dafür liefert
- Reparaturkosten: kalkuliert für eine fachgerechte Instandsetzung, die Grundlage der fiktiven Abrechnung. Der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag steht unter Gutachten oder Kostenvoranschlag.
- Wiederbeschaffungswert und Restwert: maßgeblich, wenn die Reparatur nicht infrage kommt. Mehr unter Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung.
- Reparaturdauer: wichtig bei konkreter Abrechnung für Mietwagen oder Nutzungsausfall.
- Wertminderung: wird, soweit sie anfällt, im Gutachten bewertet (Wertminderung nach Unfall).
Wirtschaftlicher Totalschaden und 130-Prozent-Grenze
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man in der Regel von wirtschaftlichem Totalschaden. Dann wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt (§ 251 BGB (Schadensersatz in Geld)). Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur trotzdem verlangt werden, wenn die Kosten bis zu einer Grenze von rund 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts liegen. Das setzt voraus, dass fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens repariert wird und das Fahrzeug anschließend weitergenutzt wird. Eine fiktive Abrechnung nach Unfall ist in diesem Bereich in der Regel nicht möglich. Eine ausführliche Erläuterung bietet die Seite Reparatur oder Totalschaden. Auf die Einzelheiten der Rechtsprechung gehen wir hier bewusst nicht ein; dazu berät eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Entscheidungshilfe zur fiktiven Abrechnung nach Unfall: Fragen an sich selbst
Diese Fragen ersetzen keine Beratung, helfen aber, die Lage zu ordnen:
- Brauche ich das Fahrzeug unbedingt in einem unversehrten Zustand, zum Beispiel zum Verkauf, bei Leasing oder Finanzierung?
- Möchte ich das Fahrzeug weiterfahren, und ist der Schaden nur ein Schönheitsfehler?
- Ist das Fahrzeug nach dem Schaden noch verkehrssicher?
- Ist mir die Umsatzsteuer wichtig? Sie wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt.
- Benötige ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur?
- Liegt ein Vorschaden vor, der die Reparaturkalkulation beeinflusst?
- Liegen Reparaturkosten nahe am Wiederbeschaffungswert? Dann sollten Sie vor dem Reparaturauftrag klären lassen, wie abgerechnet wird.
Besondere Konstellationen
- Leasing oder Finanzierung: Gehört das Fahrzeug nicht Ihnen, sind Zustimmung und Vorgaben des Eigentümers zu beachten. Fragen Sie vor einer fiktiven Abrechnung beim Leasinggeber oder der Bank nach.
- Teilreparatur: Wer nur einen Teil des Schadens beheben lässt, rechnet den Rest in der Regel fiktiv ab. Halten Sie in der Rechnung fest, was tatsächlich gemacht wurde.
- Reparatur in Eigenleistung oder bei Bekannten: Auch hier kann konkret oder fiktiv abgerechnet werden. Wichtig ist, dass die Reparatur fachgerecht ist und Sie sie belegen können, besonders im Bereich der 130-Prozent-Grenze.
- Verkauf im beschädigten Zustand: Dann spielt der Restwert eine Rolle. Der Verkaufserlös und der im Gutachten angesetzte Restwert können voneinander abweichen.
- Verkehrssicherheit: Ein Fahrzeug, das nach dem Unfall nicht verkehrssicher ist, darf nicht ohne Reparatur im Straßenverkehr bewegt werden, auch wenn Sie fiktiv abrechnen.
Spätere Reparatur nach fiktiver Abrechnung
Ob und unter welchen Voraussetzungen Sie nach einer fiktiven Abrechnung später doch konkret abrechnen können, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor der Abrechnung mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Was heißt fiktive Abrechnung nach Unfall?
Sie rechnen den Schaden auf Grundlage des Gutachtens ab, ohne dass die Reparatur durchgeführt wurde oder eine Reparaturrechnung vorliegt.
Verliere ich bei fiktiver Abrechnung Positionen?
In der Regel entfallen die Umsatzsteuer, die nicht angefallen ist, und Nutzungsausfall oder Mietwagen, weil beides eine tatsächliche Reparatur oder Ersatzbeschaffung voraussetzt. Der Überblick unter Schadenersatz nach Haftpflichtschaden zeigt alle Positionen.
Muss ich überhaupt reparieren lassen?
Nein. Wer allerdings die Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungswerts ersetzt haben möchte (130-Prozent-Grenze), muss tatsächlich und fachgerecht reparieren lassen.
Was gilt bei Totalschaden?
In der Regel ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts maßgeblich. Wenn Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen, kann die Umsatzsteuer eine Rolle spielen.
Was ist die 130-Prozent-Grenze?
Sie beschreibt, bis zu welchen Reparaturkosten, gemessen am Wiederbeschaffungswert, eine Reparatur trotz Totalschaden ersetzt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich in einer Reparaturwerkstatt meiner Wahl reparieren lassen?
Ja. Bei konkreter Abrechnung zählen die tatsächlich angefallenen Kosten. Bei fiktiver Abrechnung gilt dagegen das Gutachten als Grundlage; Einwände der Versicherung dazu erklärt die Seite Versicherung kürzt Gutachten.
Wirkt sich eine fiktive Abrechnung auf den späteren Verkauf aus?
Ein unrepariertes Fahrzeug mit Unfallschaden kann beim Verkauf weniger bringen. Der Schaden muss dem Käufer in der Regel offengelegt werden.
Wie lange gilt das Gutachten für die Abrechnung?
Das Gutachten gibt die Preise und Werte zum Zeitpunkt der Besichtigung wieder. Bei langer Wartezeit können sich Preise ändern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie später abrechnen möchten.
Darf ich das Gutachten an die Versicherung weitergeben lassen?
Ja, auf Ihren Wunsch senden wir das Gutachten an Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder die Versicherung.
Weiterlesen
- Schadenersatz nach Haftpflichtschaden
- Reparatur oder Totalschaden
- Unverschuldeter Unfall Gutachter Hamburg
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Quellen
- § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes)
- § 251 BGB (Schadensersatz in Geld)
- Ergänzend: Ratgeber des ADAC zur Abrechnung nach Unfall und zur Frage von Reparatur oder Totalschaden.
Termin vereinbaren
Bei Fragen zur fiktiven Abrechnung nach Unfall rufen Sie uns an unter 0157 52422238 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Schildern Sie kurz Fahrzeug, Schaden und Standort, dann stimmen wir den Termin ab. Unser Sitz ist die Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg-Wandsbek; Einsätze in Hamburg finden nach Terminabsprache statt. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs, nie allein nach Fotos. Halten Sie nach Möglichkeit Fahrzeugschein, Unfallbericht oder Schreiben der Versicherung bereit.
