Unfall mit Radfahrer Gutachten: 4 Fragen zum Autoschaden

Kurz gesagt: Bei einem Gutachten nach einem Unfall mit einem Radfahrer geht es nur um den Schaden am Fahrzeug, nicht um Personen: Es beschreibt, was am Auto beschädigt ist. Vier Fragen stehen im Mittelpunkt: Was wird begutachtet, wie wird der Schaden dokumentiert, was gehört nicht dazu und was tun Sie vor der Reparatur? Verletzungen, Schuldfrage und Schmerzensgeld klärt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt. Das Gutachten entsteht nach persönlicher Besichtigung.

Ein Radfahrer streift die geöffnete Autotür, ein Fußgänger berührt beim Abbiegen die Karosserie, ein Radfahrer stürzt gegen das parkende Auto: Solche Fälle sind nicht selten, und dahinter steht fast immer die Sorge um Menschen. Bitte klären Sie zuerst, ob jemand verletzt ist. Diese Seite zum Thema Unfall mit Radfahrer Gutachten behandelt dann nur den Teil, der das Fahrzeug betrifft: den Autoschaden.

Unfall mit Radfahrer Gutachten: Frontschaden nach einem Verkehrsunfall, dokumentiert für das Kfz-Gutachten
Beispiel einer Schadenaufnahme.

Zuerst: Sicherheit, Hilfe, Polizei

Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie bei Verletzten den Notruf 112. Sichern Sie die Unfallstelle. Bei Verletzten, Streit über den Hergang oder Flucht ist es ratsam, die Polizei zu rufen. Wann das sinnvoll ist, steht auf der Seite Polizei bei Unfall rufen. Bei Unfällen mit Radfahrern sind die Beteiligten oft aufgeregt. Notieren Sie Namen, Anschrift und Telefonnummer, wenn sie genannt werden, und fragen Sie nach Zeugen.

Unfall mit Radfahrer Gutachten: die vier Fragen zum Autoschaden

1. Was wird am Fahrzeug begutachtet?

Begutachtet wird der Schaden am Fahrzeug. Typisch sind Kratzer und Dellen an Tür, Kotflügel oder Stoßfänger, beschädigte Außenspiegel, Lackschäden und Schäden an Anbauteilen. Bei Spiegeln, Türen und Stoßfängern können außerdem Sensoren oder Kameras betroffen sein. Was am Ende fachlich nötig ist, entscheidet sich bei der Besichtigung.

2. Wie wird der Schaden dokumentiert?

Wir nehmen das Fahrzeug vor Ort auf, messen und fotografieren das Schadenbild und beschreiben den Reparaturweg. Ein Gutachten wird nur nach persönlicher Besichtigung erstellt. Machen Sie vorher Ihre eigenen Fotos vom Schaden und von der Unfallstelle, auch von Spuren am Boden. Lassen Sie das Fahrzeug bis zum Termin möglichst unrepariert.

3. Was gehört nicht zum Gutachten?

Das Gutachten sagt nichts zur Frage, wer den Unfall verursacht hat. Es berät nicht zu Verletzungen, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Auch der Schaden am Fahrrad oder an der Kleidung gehört nicht zum Fahrzeuggutachten. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt die Versicherung, eine Anwältin, ein Anwalt oder das Gericht.

4. Was gilt für die Haftung am Auto?

Der Halter eines Fahrzeugs kann auch ohne eigenes Verschulden in Anspruch genommen werden (§ 7 StVG (Haftung des Halters)). Trifft die andere Seite eine Mitschuld, kann das den Ersatz beeinflussen (§ 254 BGB (Mitverschulden)). Wie sich beides im Einzelfall auswirkt, ist eine Rechtsfrage. Bitte holen Sie dazu anwaltlichen Rat ein, auch weil Personenschäden dazukommen können.

Wer klärt was?

Thema Zuständige Stelle Anmerkung
Schaden am Auto Kfz-Gutachter nach Besichtigung Gutachten vor der Reparatur
Verletzungen, Schmerzensgeld Ärzte und Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Nicht Gegenstand des Gutachtens
Schuld und Haftungsquote Versicherung, Anwalt oder Gericht Keine Aussage des Gutachters
Schaden am Fahrrad Eigentümer, gegebenenfalls Anwalt Nicht Teil des Fahrzeuggutachtens

Typische Konstellationen

In allen Fällen gilt beim Thema Unfall mit Radfahrer Gutachten: Der Fahrzeugschaden sollte festgehalten sein, bevor repariert wird. Details zur Beweislage finden Sie unter Beweissicherung nach Unfall, den Überblick über Schadenpositionen unter Schadenersatz nach Haftpflichtschaden.

Unfall mit Radfahrer Gutachten: So gehen Sie nach dem Unfall vor

  1. Verletzte versorgen, Notruf wählen, Unfallstelle sichern.
  2. Polizei verständigen, wenn jemand verletzt ist oder Streit besteht.
  3. Fotos vom Schaden, von Spuren und von der Unfallstelle machen.
  4. Daten und Zeugen notieren, keine Schuldeingeständnisse abgeben.
  5. Die Checkliste unter Unfall in Hamburg: Was tun durchgehen.
  6. Vor der Reparatur den Fahrzeugschaden begutachten lassen.

Ist der Unfall ohne eigene Schuld passiert, hilft die Seite Unverschuldeter Unfall Gutachter Hamburg. Den Hauptartikel zum Thema finden Sie unter Haftpflichtschaden Gutachter Hamburg.

Häufige Fragen zum Unfall mit Radfahrer Gutachten

Wird bei einem Radunfall auch das Fahrrad begutachtet?

Wir begutachten das Fahrzeug, nicht das Fahrrad. Für Schäden am Rad wenden Sie sich an den Eigentümer oder dessen Anwalt.

Wer zahlt den Schaden am Auto?

Das hängt vom Hergang ab. Halterhaftung und Mitverschulden spielen eine Rolle. Die Bewertung nimmt die Versicherung, eine Anwältin oder ein Anwalt vor, nicht der Gutachter.

Muss ich die Polizei rufen?

Bei Verletzten, Streit oder Flucht ist es ratsam. Bei einem rein sachlichen Schaden ohne Streit ist es Ihre Entscheidung. Im Zweifel lieber anrufen.

Was, wenn der Radfahrer weitergefahren ist?

Notieren Sie, was Sie wissen, und fragen Sie Zeugen. Verständigen Sie die Polizei und lassen Sie den Schaden dokumentieren, bevor er repariert wird.

Wie dokumentiere ich einen Kratzer an der Tür?

Fotografieren Sie ihn von mehreren Seiten und mit Maßstab, zum Beispiel einem Lineal, sowie die Umgebung. Das ersetzt die Besichtigung nicht, hilft aber bei der Vorbereitung.

Kann an einem Spiegel mehr beschädigt sein als sichtbar?

Ja. In Spiegeln können Sensoren, Blinker oder Kameras sitzen. Ob etwas ausgetauscht werden muss, zeigt oft erst die Besichtigung.

Ist bei kleinen Schäden ein Gutachten nötig?

Nicht immer. Ob ein Kostenvoranschlag reicht, erklärt die Seite zu Gutachten oder Kostenvoranschlag. Bei Streit oder unklarem Hergang spricht viel für ein Gutachten.

Gehört auch die Verletzung des Radfahrers zum Gutachten?

Nein. Personenschäden sind nicht Gegenstand des Fahrzeuggutachtens. Dafür sind Ärzte und Rechtsanwälte zuständig.

Kann ich das Gutachten an meine Versicherung weitergeben lassen?

Auf Wunsch geben wir das Gutachten an Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder die Versicherung weiter. Ob und wann das sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.

Quellen

Grundlagen sind § 7 StVG (Haftung des Halters), § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes) und § 254 BGB (Mitverschulden) auf gesetze-im-internet.de. Zur Schuldfrage und zu Personenschäden geben wir keine Auskunft.

Termin vereinbaren

Wenn der Fahrzeugschaden nach dem Unfall dokumentiert werden soll, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Rufen Sie uns an unter 0157 52422238 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Unser Sitz ist die Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg-Wandsbek. Wir sind in Hamburg und bis etwa 50 Kilometer darüber hinaus nach Terminabsprache im Einsatz. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs, nie allein nach Fotos. Fragen zum Thema Unfall mit Radfahrer Gutachten beantworten wir gern am Telefon.