Werkstattrisiko nach Unfall: 3 Fragen zur Werkstattrechnung

Kurz gesagt: Das Werkstattrisiko betrifft die Frage, wer bei einer überhöhten oder unnötig teuren Reparaturrechnung nach einem Fremdverschulden die Mehrkosten trägt. In der Regel gehen sie nicht zulasten des Geschädigten, der eine Werkstatt beauftragt hat. Im Einzelfall kommt es darauf an, wie sorgfältig Auswahl und Auftrag waren. Das Gutachten liefert dafür die technische Vergleichsbasis, die rechtliche Bewertung gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Viele Geschädigte erfahren erst bei der Rechnung, dass es ein Werkstattrisiko gibt: Das Gutachten nennt einen Betrag, die Werkstatt rechnet mehr ab, und die gegnerische Versicherung zahlt nur einen Teil. Wer ist dann in der Pflicht? Diese Seite erklärt den Gedanken dahinter, drei typische Fragen und die Rolle des Gutachtens. Hinweise zum Umgang mit einer Kürzung finden Sie auf der Seite Versicherung kürzt Gutachten.

Was bedeutet Werkstattrisiko?

Als Laie können Sie kaum beurteilen, ob eine Werkstatt angemessen arbeitet und abrechnet. Deshalb gilt nach der gängigen Rechtsprechung der Grundgedanke: Wer einen Schaden verursacht hat, trägt in der Regel auch das Risiko, dass die Reparatur teurer wird als nötig, solange der Geschädigte sich vernünftig verhalten hat. Dieses Risiko nennt man Werkstattrisiko. Grundlage ist der Gedanke des erforderlichen Aufwands in § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes), Grenzen setzt das Mitverschulden nach § 254 BGB (Mitverschulden).

Das bedeutet nicht, dass jede Rechnung voll erstattet wird. Ob und in welcher Höhe eine Rechnung beglichen wird, klärt die Versicherung, eine Anwältin oder ein Anwalt oder im Streitfall das Gericht. Gerichte entscheiden jeden Fall nach seinen Umständen.

Werkstattrisiko nach Unfall: die drei Fragen zur Rechnung

1. Wer trägt die Mehrkosten, wenn die Rechnung höher ausfällt als das Gutachten?

Kalkulation und Rechnung weichen häufig voneinander ab. Das hat oft harmlose Gründe: Während der Reparatur zeigen sich weitere Schäden, Preise haben sich geändert, oder die Werkstatt wählt einen anderen Reparaturweg. Besteht die Abweichung nur darin, dass die Werkstatt teurer arbeitet als erforderlich, gilt in der Regel das Werkstattrisiko: Die Mehrkosten gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Die Versicherung darf die Rechnung dennoch prüfen und Einwände erheben.

2. Wann kann das Risiko doch beim Geschädigten liegen?

Ausnahmen kommen in Betracht, wenn Sie selbst zur Überhöhung beigetragen haben. Typische Beispiele sind:

Das sind Anhaltspunkte, keine feste Liste. Wie ein Gericht einen solchen Fall bewertet, hängt von den Einzelheiten ab.

3. Was gilt, wenn ich gar nicht reparieren lasse?

Beim Verzicht auf die Reparatur gibt es keine Werkstattrechnung, also auch kein Werkstattrisiko. Dann rechnen Sie in der Regel fiktiv auf Grundlage des Gutachtens ab. Dabei entfallen einzelne Positionen, etwa die Umsatzsteuer, die nur bei tatsächlichem Anfall ersetzt wird. Die Gegenüberstellung finden Sie unter Fiktive Abrechnung nach Unfall.

Freie Werkstattwahl nach Unfall und Vorschläge der Versicherung

Nach einem Haftpflichtschaden dürfen Sie die Werkstatt grundsätzlich selbst auswählen. Häufig schlägt die Versicherung des Unfallgegners eine Partnerwerkstatt vor. Das kann bequem sein, ist aber Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich nicht zu einer Unterschrift drängen und holen Sie bei Zweifeln vorher anwaltlichen Rat ein. Wenn die Versicherung einen bestimmten Weg verlangt, fragen Sie nach einer schriftlichen Begründung.

Wer trägt zur Rechnung welchen Teil bei?

Die Tabelle zeigt die Aufgaben der Beteiligten ohne Beträge.

Beteiligte Aufgabe Typischer Beleg
Geschädigte Wählen die Werkstatt, erteilen den Auftrag, heben alle Unterlagen auf Reparaturauftrag, Rechnung
Werkstatt Führt die Reparatur aus und rechnet sie ab Rechnung mit Positionen
Kfz-Gutachter Dokumentiert den Schaden vor der Reparatur und kalkuliert den Reparaturweg Gutachten nach Besichtigung
Versicherung Prüft die Rechnung und kürzt sie gegebenenfalls Schreiben mit Begründung
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Bewertet die Rechtsfrage, wer welche Mehrkosten trägt Beratung zum Einzelfall

Das können Sie vor und während der Reparatur tun

  1. Lassen Sie den Schaden vor Reparaturbeginn begutachten, damit der Ausgangszustand belegt ist.
  2. Geben Sie der Werkstatt das Gutachten und besprechen Sie den Reparaturweg. Der Auftrag sollte schriftlich sein.
  3. Zeigen sich während der Arbeit weitere Schäden, bitten Sie die Werkstatt um eine kurze Dokumentation mit Fotos und informieren Sie die Versicherung.
  4. Lassen Sie sich Abweichungen von der Kalkulation erklären, bevor Sie die Rechnung bezahlen.
  5. Bewahren Sie Auftrag, Rechnung, Fotos und Schriftverkehr geordnet auf.

Was das Gutachten zum Werkstattrisiko beiträgt

Ein Gutachten beschreibt Schadenbild, Reparaturweg und kalkulierte Kosten. Es ist keine Prüfung der Werkstatt und kein Rechtsgutachten, liefert aber die technische Vergleichsbasis, mit der sich eine Rechnung Position für Position einordnen lässt. Auf Wunsch geben wir das Gutachten an Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder die Versicherung weiter. Was die Positionen im Einzelnen bedeuten, erklärt die Seite Reparaturkosten nach Unfall. Wer was übernimmt, zeigt die Aufgabenverteilung unter Gutachter und Anwalt nach Unfall.

Weitere Positionen eines Haftpflichtschadens finden Sie im Überblick zum Schadenersatz, den gesamten Ablauf auf der Seite Haftpflichtschaden Gutachter Hamburg. Weitere Themen finden Sie im Kfz-Gutachten Ratgeber.

Häufige Fragen zum Werkstattrisiko

Was ist mit Werkstattrisiko gemeint?

Gemeint ist das Risiko, dass eine Reparatur teurer wird als nötig. Bei Fremdverschulden liegt es nach der Rechtsprechung in der Regel beim Verursacher und nicht beim Geschädigten. Im Einzelfall kann es anders sein, etwa bei einem Auswahl- oder Auftragsfehler.

Darf ich die Werkstatt frei wählen?

Grundsätzlich ja. Die Versicherung darf Vorschläge machen, Sie müssen ihnen aber nicht folgen. Prüfen Sie bei Streit mit einer Anwältin oder einem Anwalt, welche Folgen Ihre Wahl hat.

Was, wenn die Werkstatt mehr berechnet als im Gutachten steht?

Lassen Sie sich die Abweichung erklären und bitten Sie um Unterlagen dazu. Mehrkosten durch zusätzliche Schäden sollten dokumentiert sein. Die Bewertung, wer sie trägt, klärt die Versicherung oder ein Anwalt.

Gilt das Werkstattrisiko auch bei fiktiver Abrechnung?

In der Regel nicht, denn ohne Reparatur gibt es keine Rechnung. Abgerechnet wird dann auf Grundlage des Gutachtens, wobei einzelne Positionen entfallen können.

Prüft der Gutachter die Werkstattrechnung?

Das Gutachten entsteht vor der Reparatur und dient als Vergleichsbasis. Eine rechtliche Bewertung der Rechnung nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch geben wir das Gutachten an Ihren Anwalt weiter.

Soll ich die Rechnung erst bezahlen, wenn die Versicherung zugesagt hat?

Das ist eine Frage der Vereinbarung mit der Werkstatt und eine Rechtsfrage. Besprechen Sie sie vorab mit einer Anwältin oder einem Anwalt, bevor Sie Zahlungen leisten oder etwas unterschreiben.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Rechnung kürzt?

Lesen Sie die Begründung, sammeln Sie Unterlagen und holen Sie anwaltlichen Rat ein. Typische Kürzungsgründe und erste Schritte erklärt die Seite zur Kürzung durch die Versicherung.

Muss ich nach dem Gutachten bei derselben Werkstatt reparieren lassen?

Nein. Das Gutachten ist keine Bindung an eine Werkstatt. Sie entscheiden, ob, wo und in welchem Umfang repariert wird.

Was ist, wenn ich wegen des Streits nicht reparieren kann?

Wie lange und unter welchen Umständen Sie warten dürfen, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Rechtsfrage. Nehmen Sie früh anwaltlichen Rat in Anspruch, auch wegen der Schadenminderungspflicht.

Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.

Quellen

Grundlagen sind § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes) und § 254 BGB (Mitverschulden), jeweils auf gesetze-im-internet.de. Rechtsprechung zum Werkstattrisiko wird hier nur allgemein beschrieben; einzelne Entscheidungen zitieren wir nicht.

Termin vereinbaren

Wenn Sie vor der Reparatur den Schaden festhalten lassen möchten, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Rufen Sie uns an unter 0157 52422238 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Unser Sitz ist die Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg-Wandsbek. Wir sind in Hamburg und bis etwa 50 Kilometer darüber hinaus nach Terminabsprache im Einsatz. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs, nie allein nach Fotos.