Kfz-Gutachten Lexikon: 25 Begriffe von A bis Z
Kurz gesagt: Dieses Kfz-Gutachten Lexikon erklärt 25 Fachbegriffe rund um Unfall, Gutachten und Schadenersatz in kurzen, eigenen Worten, von Auslagenpauschale bis Wiederbeschaffungswert. Bei jedem Begriff führt ein Link auf die passende Seite im Ratgeber. Rechtliche Bewertungen übernimmt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Nach einem Unfall begegnen Ihnen Wörter, die im Alltag niemand benutzt: Restwert, Haftungsquote, fiktive Abrechnung. Im Kfz-Gutachten Lexikon schlagen Sie sie nach. Die Erklärungen sind bewusst kurz und allgemein gehalten. Vertiefungen finden Sie im Kfz-Gutachten Ratgeber, Antworten auf typische Fragen unter Häufige Fragen Kfz-Gutachten. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs.

Kfz-Gutachten Lexikon: Begriffe von A bis Z
Auslagenpauschale
Ein pauschaler Ausgleich für kleine Unkosten nach einem Unfall, etwa Telefon, Porto und Fahrten, für die Sie sonst jeden Beleg sammeln müssten. Wann und in welcher Höhe sie in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall. Mehr dazu: Schadenersatz nach Haftpflichtschaden.
Bagatellschaden
Ein Schaden, bei dem für Laien erkennbar nur eine geringfügige Beeinträchtigung vorliegt. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, eine feste Grenze gibt es nicht. Ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt davon ab, was am Fahrzeug wirklich beschädigt ist. Mehr dazu: Bagatellschaden Gutachten.
Beweissicherung
Alles, was den Unfall und den Zustand des Fahrzeugs belegt: Fotos, Daten, Zeugen und ein Gutachten vor der Reparatur. Wer früh sichert, kann später besser nachweisen, was passiert ist und was beschädigt wurde. Mehr dazu: Beweissicherung nach Unfall.
Direktanspruch
Die Möglichkeit, Ansprüche nach einem Haftpflichtschaden unmittelbar gegen die Versicherung des Verursachers zu richten, statt nur gegen den Verursacher selbst. Die Grundlage steht in § 115 VVG. Ob er im Einzelfall greift, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt. Mehr dazu: Haftpflichtschaden Gutachter Hamburg.
Fiktive Abrechnung
Sie rechnen auf Grundlage des Gutachtens ab und lassen das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig reparieren. Einzelne Positionen, etwa die Umsatzsteuer, werden dann nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfallen. Mehr dazu: Fiktive Abrechnung nach Unfall.
Gutachterkosten
Kosten für die Feststellung des Schadens durch den Kfz-Gutachter. Bei Fremdverschulden trägt sie in der Regel die gegnerische Versicherung, soweit sie erforderlich waren. Bei Teilschuld oder Kasko kann es anders sein. Mehr dazu: Wer zahlt den Gutachter.
Haftungsquote
Der Anteil an der Schuld, den jeder Beteiligte trägt. Sie wird in Prozent oder als Verhältnis ausgedrückt und bestimmt, wie viel vom Schaden ersetzt wird. Festgelegt wird sie von Versicherung, Anwalt oder Gericht, nie vom Gutachter. Mehr dazu: Teilschuld und Gutachterkosten.
Kostenvoranschlag
Die Schätzung einer Werkstatt, was die Reparatur kosten wird. Er sagt nichts zu verdeckten Schäden oder zu Werten wie Wiederbeschaffungswert und Wertminderung, die ein Gutachten enthält. Mehr dazu: Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Kurzgutachten
Eine kompaktere Begutachtung für überschaubare Schäden. Auch sie entsteht nach persönlicher Besichtigung. Wann sie reicht, hängt von Art und Umfang des Schadens ab. Mehr dazu: Kurzgutachten Hamburg.
Mitverschulden
Hat auch der Geschädigte zum Unfall oder zum Schaden beigetragen, kann der Ersatz gekürzt werden. Grundlage ist § 254 BGB. Wie stark, ist eine Frage des Einzelfalls. Mehr dazu: Teilschuld und Gutachterkosten.
Nutzungsausfall
Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung nicht nutzen können. Alternativ kommt ein Mietwagen in Betracht. Die voraussichtliche Reparaturdauer steht im Gutachten. Mehr dazu: Nutzungsausfall nach Unfall.
Reparaturkosten
Die Kosten, das Fahrzeug fachgerecht instand zu setzen. Das Gutachten kalkuliert sie vor der Reparatur. Die tatsächliche Rechnung der Werkstatt kann abweichen. Mehr dazu: Reparaturkosten nach Unfall.
Restwert
Der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch hat, wenn es verkauft würde. Er spielt vor allem beim Totalschaden eine Rolle, weil er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Mehr dazu: Restwert nach Unfall.
Schadenminderungspflicht
Geschädigte sollen den Schaden nach Möglichkeit gering halten, zum Beispiel nicht länger als nötig einen Mietwagen nutzen oder die Reparatur nicht unnötig hinauszögern. Grundlage ist der Gedanke des Mitverschuldens in § 254 BGB. Mehr dazu: Nutzungsausfall nach Unfall.
Stundenverrechnungssatz
Der Preis, den eine Werkstatt für eine Arbeitsstunde ansetzt. Er fließt in die Kalkulation ein und ist ein häufiger Streitpunkt, wenn die Versicherung einen anderen Satz zugrunde legt. Mehr dazu: Versicherung kürzt Gutachten.
Totalschaden
Das Fahrzeug lässt sich nicht oder nicht mehr sinnvoll reparieren. Dann wird in der Regel der Wert des Fahrzeugs in Geld ersetzt, also Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Mehr dazu: Reparatur oder Totalschaden.
Unfallbericht
Ein Formular, in das Beteiligte gemeinsam Eckdaten und eine Skizze des Unfalls eintragen. Er ersetzt die Polizei nicht, kann aber der Versicherung den Hergang schildern. Mehr dazu: Polizei bei Unfall rufen.
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf Ersatzteilpreise, die sich an der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers orientieren. Ob die Versicherung sie anerkennt, ist häufig streitig. Mehr dazu: Versicherung kürzt Gutachten.
Verbringungskosten
Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zu einer externen Lackiererei, wenn die Werkstatt nicht selbst lackiert. Ob sie erstattet werden, wird gelegentlich von der Versicherung bestritten. Mehr dazu: Versicherung kürzt Gutachten.
Verjährung
Nach Ablauf gesetzlicher Fristen können Ansprüche verweigert werden. Fristen sollten Sie nicht allein berechnen, sondern von einer Anwältin oder einem Anwalt klären lassen. Mehr dazu: Verjährung Schadenersatz Unfall.
Vollgutachten
Die ausführliche Begutachtung mit Schadenbeschreibung, Reparaturweg, Kosten und je nach Fall Fahrzeugwerten. Sie ist naheliegend bei größeren oder strittigen Schäden. Mehr dazu: Unfallgutachten Hamburg.
Vorschaden
Ein Schaden, der schon vor dem Unfall am Fahrzeug war. Er muss vom neuen Schaden abgegrenzt werden. Verschweigen Sie Vorschäden nicht, denn sie erscheinen sonst später als Streitpunkt. Mehr dazu: Beweissicherung nach Unfall.
Werkstattrisiko
Gemeint ist das Risiko, dass eine Reparatur teurer wird als nötig. Bei Fremdverschulden liegt es nach der Rechtsprechung in der Regel nicht beim Geschädigten, im Einzelfall hängt es von der Sorgfalt bei der Beauftragung ab. Mehr dazu: Werkstattrisiko nach Unfall.
Wertminderung
Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil ein Fahrzeug mit Unfallvorgeschichte am Markt geringer bewertet wird. Man unterscheidet technischen und merkantilen Minderwert. Mehr dazu: Wertminderung nach Unfall.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt zahlen müssten. Er ist beim Totalschaden die Grundlage für den Ersatz und wird im Gutachten abgeleitet. Mehr dazu: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung.
Kfz-Gutachten Lexikon: Fehlt ein Begriff?
Wenn Sie in einem Schreiben der Versicherung oder in einem Gutachten ein Wort nicht verstehen, rufen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, was gemeint ist, soweit es um das Fahrzeug und das Gutachten geht. Wir ergänzen das Kfz-Gutachten Lexikon nach Bedarf. Zur Kostenfrage lesen Sie Wer zahlt den Gutachter, zur Grundlage des Schadenersatzes § 249 BGB Unfall.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder an Ihre Versicherung.
Quellen zum Kfz-Gutachten Lexikon
Die Erklärungen beziehen sich auf § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes), § 254 BGB (Mitverschulden) und § 115 VVG (Direktanspruch), jeweils auf gesetze-im-internet.de. Die Begriffe sind in eigenen Worten erläutert und allgemein gehalten.
Termin vereinbaren
Wenn Sie nach dem Kfz-Gutachten Lexikon ein Gutachten brauchen, schildern Sie uns kurz Fahrzeug und Schaden. Rufen Sie uns an unter 0157 52422238 oder schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Unser Sitz ist die Von-Hein-Straße 20, 22041 Hamburg-Wandsbek. Wir sind in Hamburg und bis etwa 50 Kilometer darüber hinaus nach Terminabsprache im Einsatz. Ein Gutachten erstellen wir ausschließlich nach persönlicher Besichtigung des Fahrzeugs, nie allein nach Fotos.
